Gibt es eine Zuzahlung für Ihre Perücke?

Krankenkassen
Ihre Perücke wird Ihnen von Ihrem Arzt verschrieben. - Ihr Onkologe hat dafür meist einen speziellen Vordruck.
Die Zusahlungsregelungen sind verschieden. Je nach Krankenkasse und Versicherungsgrad
der Patienten schwanken die Beiträge zum Perückenkauf durch die Kassen. Die
Zuzahlung liegt üblicherweise zwischen 165 € und 500 €. Allerdings zahlen
einige Krankenkassen in besonderen Fällen den Gesamtbetrag für die Perücke
oder aber einen hohen Anteil.
a.Haargenau arbeitet mit allen Krankenkassen zusammen.
Vom Verband der Deutschen Angestellten-Krankenkassen (VDAK) sind wir offiziell
zugelassen und haben ein eigenes Institutionskennzeichen (Nr. 350200638).